Ordentliches BACAA - Mitglied werden:

MITGLIEDS - ZEICHEN

Wird ausschließlich von BACAA-Mitgliedern öffentlich auf Jacken getragen. Träger dieses Zeichens vertreten aktiv die Ziele und Aufgaben des BACAA e.V.. Die nicht autorisierte Verwendung dieses Zeichens ist ausdrücklich untersagt und wird strafrechtlich verfolgt.

 

Du möchtest BACAA nicht nur finanziell unterstützen?
Du kennst unsere Aufgaben und Zielsetzungen?
Du möchtest Dich persönlich einbringen und Deinen Einsatz leisten?
Du willst einen Teil Deiner Freizeit opfern?
Du willst mit dem nötigen Ernst dabei sein?

Du möchtest BACAA – Mitglied werden
und gemeinsam mit uns
für unsere Ziele kämpfen?

… wir freuen uns auf jedes neue BACAA – Mitglied,
doch lese Dir bitte vorerst noch einmal unsere Ziele durch:

 

 


Die Idee
Aufgaben und Zielsetzungen:

1. EIGENE PRÄVENTIONSARBEIT

Ständige Präsenz des Themas:
Kinderpornografie und Missbrauch
über Infostände und verteiltes Informationsmaterial

 

2. UNTERSTÜTZUNG ausgesuchter PROJEKTE

Finanzielle Unterstützung ausgesuchter, staatlich schlecht oder gar nicht geförderter Projekte im Bereich der Prävention und Nachsorge von Kindern und Jugendlichen bzw. Opfern des Missbrauchs.

 

3. SICHERUNG DES VEREINS u. ZIELE

Aktivieren von Fördermitgliedern durch deren Beiträge die eigentliche BACAA – Arbeit mit Infoständen etc. als eigene Präventionsarbeit finanziert werden kann.
Sammeln von Spenden und Erlösen aus Merchandising Artikeln mit dem BACAA-Logo
zur Realisierung der Projekte zu 2.

 

4. SUPPORT VON DEMOS u. VERANSTALTUNGEN

Unterstützung von ausgesuchten Aktionen und Demonstrationen gegen Missbrauch als Schirmherr oder Mitveranstalter.

 

5. ANLAUFSTELLE - BACAA

Anlaufpunkt für Missbrauchsopfer in Ihrer ersten Not zur Unterstützung der Opfer in ihrem weiteren Vorgehen.

 

6. UNTERSTÜTZUNG zur 1.HILFE

Aufzeigen von Beratungsstellen ggf. Vermittlung derselben und,
wenn vom Opfer ausdrücklich gewünscht,
Begleitung zu Erstgesprächen im Sinne einer einfachen psychologischen Unterstützung.

 

BACAA bietet KEINE EIGENE professionelle Beratung!

 

7. INTEGRATION BACAA-Familie

Aufnahme des Opfers (Kinder bis 18 Jahre) in die BACAA-Familie
als eindeutig erkennbares BACAA – Mitglied (außerordentliches Mitglied).

Erkennbar für jeden – auch für den Täter!

BACAA als „Ersatz-Familie“, als Vertrauensgemeinschaft für das Opfer ohne von diesem irgendwelche „Gegenleistungen“ zu verlangen!
- Wir sind Deine Familie,
wir sind für Dich da, wenn Du uns brauchst
und dafür brauchst Du nichts tun! –

 

8. PRÄSENZ

In Absprache mit Opfer (und Familie) wird BACAA am Wohnort des Opfers Präsenz zeigen.

 

9. VERANTWORTUNG

In Absprache mit Opfer (und Familie) wird der BACAA Vorstand, wenn die Möglichkeit besteht, dem Täter oder dessen Anwalt ohne weitere Erläuterungen bekannt geben, dass das Opfer nunmehr Mitglied der BACAA - Familie ist und BACAA alles erdenklich Mögliche im Rahmen unserer Bürgerrechte unternehmen wird um seine Mitglieder zu beschützen.

 

10. BEISTAND
Begleitung von Opfern, wenn von diesen ausdrücklich gewünscht, zu Gerichtsverhandlungen und ähnlichen „öffentlichen“ Konfrontationen mit Tätern.

 

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Um diese Aufgaben und Ziele gemeinsam erfüllen zu können,
müssen unsere Mitglieder die notwendigen Voraussetzungen erfüllen:


1.
Ordentliches BACAA Mitglied kann werden, wer mindestens 18 Jahre ist.


2.
Ein BACAA Mitglied muss vor Aufnahme als Mitglied ein aktuelles polizeiliches erweitertes Führungszeugnis beim BACAA Vorstand einreichen.
Eintragungen im Zusammenhang mit Sexualstraftaten / Sexualdelikten des Missbrauchs schließen eine Mitgliedschaft bei BACAA aus.


3.
Mitglied kann werden, wer die Voraussetzungen zu 1. u. 2. erfüllt und mindestens 1 Jahr zur Probe die Aufgaben eines BACAA - Mitgliedes wahrnimmt.
In dieser Zeit wird dem/der Anwärter/in ein erfahrenes BACAA – Mitglied
als Mentor beigestellt.
Der Beurteilung des Mentors wird bei Antrag des Anwärters auf Mitgliedschaft bei einer Jahreshauptversammlung ein gehöriges Maß beigemessen.
Im Übrigen gilt die bestehende Vereinssatzung.


4.
Ein Mitglied muss bei den regelmäßigen Veranstaltungen seiner BACAA - Regio teilnehmen - insbesondere bei den Infoständen -,
ist dies aus wichtigen Gründen nicht möglich (Arbeit, Familie, etc.), so ist dies der Regioleitung vorab mitzuteilen.
Die Teilnahme dient der notwendigen Aktualisierung der Vereinstätigkeit!


5.
Ein Mitglied muss mindestens 1 x jährlich an einem von BACAA organisiertem Seminar zum Umgang mit Missbrauchsopfern teilnehmen.


6.
Ein BACAA Mitglied erhält einen BACAA - Lichtbildausweis mit Registriernummer, welcher ausdrücklich nur in Verbindung mit dem Personalausweis gültig ist.


7.
Ein BACAA - Mitglied muss als solches auch nach Außen eindeutig und klar erkennbar sein.
Ein Mitglied soll von einem Opfer, aber auch einem Täter direkt erkannt werden.
– Siehe Punkt 5. und 7. der Vereinsziele und Aufgaben von BACAA. -

Ein Mitglied muss sich daher klar von jemandem unterscheiden können, der unsere Support-Ware trägt – denn das könnte auch ein potentieller Täter sein!

 

Ein Mitglied erhält daher ein sich eindeutig von der Support-Ware unterscheidendes Zeichen, - das BACAA – Mitglieds – Zeichen -
Dieses große Mitglieds – Zeichen wird direkt
auf einer Bomber-/Pilotenjacke auf dem Rücken getragen
Ausnahme:
Ist ein BACAA - Mitglied gleichzeitig Mitglied eines Motorradclubs,
der das Tragen des BACAA Mitglieds-Zeichens auf dem Rücken ausschließt,
ist dies natürlich auch möglich, insofern gewährleistet ist, dass auch dieses Mitglied
das GLEICHE kleine Mitglieds – Zeichen gut erkennbar öffentlich tragen kann.

Dieses öffentliche BACAA Mitglieds-Zeichen dient ausschließlich
der äußeren IDENTIFIKATION eines BACAA – Mitgliedes
für Alle - Opfer und Täter gleicher Maßen!

Es unterscheidet so das BACAA – Mitglied eindeutig von Trägern der Support – Artikel!

Das ist insbesondere für Opfer, die bei uns Schutz und Hilfe suchen


– LEBENSWICHTIG – !


Das so beschriebene Mitglieds-Zeichen ist kein Colour
im Sinne der Motorradclubszene
, es wird auf Grund des vorab beschriebenen
Zusammenhanges auch nicht als solches verstanden.
BACAA ist kein Motorradclub und wird es auch nie sein.
Dessen sollte sich ein Jeder, insbesondere ein Mitgliedsanwärter, stets bewusst sein!


8.
Scheidet ein Mitglied aus BACAA aus, oder wird einem Mitglied die Mitgliedschaft aberkannt, so hat dieses ehemalige Mitglied den Mitgliedsausweis und das Mitgliedszeichen (beides ist und bleibt Eigentum von BACAA) unaufgefordert dem Verein unverzüglich auszuhändigen.


Diese Voraussetzungen mögen für viele eine Hürde darstellen.
Das ist aber notwendig und absolut beabsichtigt!
Wer sich unseren Aufgaben und Zielen stellen will,
steht nicht zuletzt den Opfern gegenüber in der Pflicht
diese Voraussetzungen zu erfüllen
und seine aktive Bereitschaft zur Hilfe öffentlich darzustellen.