Ordentliches BACAA - Mitglied
werden:

MITGLIEDS - ZEICHEN
Wird ausschließlich von BACAA-Mitgliedern öffentlich
auf Jacken getragen. Träger dieses Zeichens vertreten
aktiv die Ziele und Aufgaben des BACAA e.V.. Die nicht autorisierte
Verwendung dieses Zeichens ist ausdrücklich untersagt
und wird strafrechtlich verfolgt.
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Du möchtest BACAA nicht nur finanziell unterstützen?
Du kennst unsere Aufgaben und Zielsetzungen?
Du möchtest Dich persönlich einbringen und Deinen Einsatz
leisten?
Du willst einen Teil Deiner Freizeit opfern?
Du willst mit dem nötigen Ernst dabei sein?
Du möchtest BACAA – Mitglied werden
und gemeinsam mit uns
für unsere Ziele kämpfen?
… wir freuen uns auf jedes neue BACAA – Mitglied,
doch lese Dir bitte vorerst noch einmal unsere Ziele
durch:
Die Idee
Aufgaben und Zielsetzungen:
1. EIGENE PRÄVENTIONSARBEIT
Ständige Präsenz des Themas:
Kinderpornografie und Missbrauch
über Infostände und verteiltes Informationsmaterial
2. UNTERSTÜTZUNG ausgesuchter PROJEKTE
Finanzielle Unterstützung ausgesuchter, staatlich schlecht oder
gar nicht geförderter Projekte im Bereich der Prävention
und Nachsorge von Kindern und Jugendlichen bzw. Opfern des Missbrauchs.
3. SICHERUNG DES VEREINS u. ZIELE
Aktivieren von Fördermitgliedern durch deren Beiträge die
eigentliche BACAA – Arbeit mit Infoständen etc. als eigene
Präventionsarbeit finanziert werden kann.
Sammeln von Spenden und Erlösen aus Merchandising Artikeln mit
dem BACAA-Logo
zur Realisierung der Projekte zu 2.
4. SUPPORT VON DEMOS u. VERANSTALTUNGEN
Unterstützung von ausgesuchten Aktionen und Demonstrationen
gegen Missbrauch als Schirmherr oder Mitveranstalter.
5. ANLAUFSTELLE - BACAA
Anlaufpunkt für Missbrauchsopfer in Ihrer ersten Not zur Unterstützung
der Opfer in ihrem weiteren Vorgehen.
6. UNTERSTÜTZUNG zur 1.HILFE
Aufzeigen von Beratungsstellen ggf. Vermittlung derselben und,
wenn vom Opfer ausdrücklich gewünscht,
Begleitung zu Erstgesprächen im Sinne einer einfachen psychologischen
Unterstützung.
BACAA bietet KEINE EIGENE professionelle Beratung!
7. INTEGRATION BACAA-Familie
Aufnahme des Opfers (Kinder bis 18 Jahre) in die BACAA-Familie
als eindeutig erkennbares BACAA – Mitglied (außerordentliches
Mitglied).
Erkennbar für jeden – auch für den Täter!
BACAA als „Ersatz-Familie“, als Vertrauensgemeinschaft
für das Opfer ohne von diesem irgendwelche „Gegenleistungen“
zu verlangen!
- Wir sind Deine Familie,
wir sind für Dich da, wenn Du uns brauchst
und dafür brauchst Du nichts tun! –
8. PRÄSENZ
In Absprache mit Opfer (und Familie) wird BACAA am Wohnort des Opfers
Präsenz zeigen.
9. VERANTWORTUNG
In Absprache mit Opfer (und Familie) wird der BACAA Vorstand, wenn
die Möglichkeit besteht, dem Täter oder dessen Anwalt ohne
weitere Erläuterungen bekannt geben, dass das Opfer nunmehr Mitglied
der BACAA - Familie ist und BACAA alles erdenklich Mögliche im
Rahmen unserer Bürgerrechte unternehmen wird um seine Mitglieder
zu beschützen.
10. BEISTAND
Begleitung von Opfern, wenn von diesen ausdrücklich gewünscht,
zu Gerichtsverhandlungen und ähnlichen „öffentlichen“
Konfrontationen mit Tätern.
*****************************
Um diese Aufgaben und Ziele gemeinsam erfüllen zu können,
müssen unsere Mitglieder die notwendigen Voraussetzungen erfüllen:
1.
Ordentliches BACAA Mitglied kann werden, wer mindestens 18 Jahre ist.
2.
Ein BACAA Mitglied muss vor Aufnahme als Mitglied ein aktuelles polizeiliches
erweitertes Führungszeugnis beim BACAA Vorstand einreichen.
Eintragungen im Zusammenhang mit Sexualstraftaten / Sexualdelikten
des Missbrauchs schließen eine Mitgliedschaft bei BACAA aus.
3.
Mitglied kann werden, wer die Voraussetzungen zu 1. u. 2. erfüllt
und mindestens 1 Jahr zur Probe die Aufgaben eines BACAA - Mitgliedes
wahrnimmt.
In dieser Zeit wird dem/der Anwärter/in ein erfahrenes BACAA
– Mitglied
als Mentor beigestellt.
Der Beurteilung des Mentors wird bei Antrag des Anwärters auf
Mitgliedschaft bei einer Jahreshauptversammlung ein gehöriges
Maß beigemessen.
Im Übrigen gilt die bestehende Vereinssatzung.
4.
Ein Mitglied muss bei den regelmäßigen Veranstaltungen
seiner BACAA - Regio teilnehmen - insbesondere bei den Infoständen
-,
ist dies aus wichtigen Gründen nicht möglich (Arbeit, Familie,
etc.), so ist dies der Regioleitung vorab mitzuteilen.
Die Teilnahme dient der notwendigen Aktualisierung der Vereinstätigkeit!
5.
Ein Mitglied muss mindestens 1 x jährlich an einem von BACAA
organisiertem Seminar zum Umgang mit Missbrauchsopfern teilnehmen.
6.
Ein BACAA Mitglied erhält einen BACAA - Lichtbildausweis mit
Registriernummer, welcher ausdrücklich nur in Verbindung mit
dem Personalausweis gültig ist.
7.
Ein BACAA - Mitglied muss als solches auch nach Außen eindeutig
und klar erkennbar sein.
Ein Mitglied soll von einem Opfer, aber auch einem Täter direkt
erkannt werden.
– Siehe Punkt 5. und 7. der Vereinsziele und Aufgaben von BACAA.
-
Ein Mitglied muss sich daher klar von jemandem unterscheiden können,
der unsere Support-Ware trägt – denn das könnte auch
ein potentieller Täter sein!
Ein Mitglied erhält daher ein sich eindeutig von der
Support-Ware unterscheidendes Zeichen, - das BACAA – Mitglieds
– Zeichen -
Dieses große Mitglieds – Zeichen wird direkt
auf einer Bomber-/Pilotenjacke auf dem Rücken getragen
Ausnahme:
Ist ein BACAA - Mitglied gleichzeitig Mitglied eines Motorradclubs,
der das Tragen des BACAA Mitglieds-Zeichens auf dem Rücken ausschließt,
ist dies natürlich auch möglich, insofern gewährleistet
ist, dass auch dieses Mitglied
das GLEICHE kleine Mitglieds – Zeichen gut erkennbar öffentlich
tragen kann.
Dieses öffentliche BACAA Mitglieds-Zeichen dient ausschließlich
der äußeren IDENTIFIKATION eines BACAA – Mitgliedes
für Alle - Opfer und Täter gleicher Maßen!
Es unterscheidet so das BACAA – Mitglied eindeutig von
Trägern der Support – Artikel!
Das ist insbesondere für Opfer, die bei uns Schutz und Hilfe
suchen
– LEBENSWICHTIG – !
Das so beschriebene Mitglieds-Zeichen ist kein Colour
im Sinne der Motorradclubszene, es wird auf Grund des vorab
beschriebenen
Zusammenhanges auch nicht als solches verstanden.
BACAA ist kein Motorradclub und wird es auch nie sein.
Dessen sollte sich ein Jeder, insbesondere ein Mitgliedsanwärter,
stets bewusst sein!
8.
Scheidet ein Mitglied aus BACAA aus, oder wird einem Mitglied die
Mitgliedschaft aberkannt, so hat dieses ehemalige Mitglied den Mitgliedsausweis
und das Mitgliedszeichen (beides ist und bleibt Eigentum von BACAA)
unaufgefordert dem Verein unverzüglich auszuhändigen.
Diese Voraussetzungen mögen für viele eine Hürde
darstellen.
Das ist aber notwendig und absolut beabsichtigt!
Wer sich unseren Aufgaben und Zielen stellen will,
steht nicht zuletzt den Opfern gegenüber in der Pflicht
diese Voraussetzungen zu erfüllen
und seine aktive Bereitschaft zur Hilfe öffentlich darzustellen.